Holzpelletanlagen
Der Einbau von Pelletheizungen wird staatlich gefördert.

Während die Bundesregierung über das Marktanreizprogramm direkte Zuschüsse auszahlt, gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen.

Basisförderung:
Die Basisförderung umfasst die Förderung von automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Die Förderung beträgt für automatisch beschickte Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung 36 Euro je kW.
Die Mindestförderbeträge betragen für:
- Pelletöfen je 1.000 Euro (Luftgeführte Pelletöfen sind erst ab 8kW förderfähig)
- Pelletkessel je 2.000 Euro
- Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (Mindestspeichervolumen 30 l/kW) je 2.500 Euro

Förderfähig sind Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher nicht gewartet werden, bis der Antrag gestellt und durch das BAFA bewilligt wurde. Informieren Sie sich aber bei der Auswahl der Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Eine Liste der förderfähigen Anlagen finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Förderung mit Innovationsbonus:
Für besonders innovative Anwendungen kann eine höhere Förderung über den „Innovationsbonus" in Anspruch genommen werden. Dies betrifft u.a. Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung. Dann ist jedoch der Förderantrag vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen. Wird dies versäumt, erfolgt eine Förderung im Rahmen der Basisförderung.

Die neuen Förderrichtlinien können Sie hier herunterladen.

Aktuelle Informationen und Förderanträge zum Marktanreizprogramm erhalten Sie beim BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Telefon: 06196/908-625; Fax: 06196/908-800
E-Mail: solar@bafa.de
Internet: www.bafa.de

 

Aktuelle Fördermittel